Mit Einschreiben (R) erfolgt die Aushändigung der gelieferten Ware nur gegen Unterschrift oder Zustellgenehmigung einer bezugsberechtigten Person. Bei Verlust, Beschädigung oder nicht korrekter Zustellung haftet die Post bis zu einem Schadensbetrag von maximal CHF 500.00. Dank elektronischer Sendungsverfolgung sind Sie immer im Bild über den aktuellen Verarbeitungsstatus und können Ihre Sendung auch aktiv verfolgen.
Diesen Artikel haben wir am 23.08.2017 in unseren Katalog aufgenommen.